Rechtsschutzversicherung

Streitigkeiten können schnell hohe Kosten verursachen, wenn eine gerichtliche Klärung notwendig ist. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren errechnen sich aus der Höhe des Streitwertes und müssen von Ihnen selbst gezahlt werden, wenn Sie den Rechtsstreit nicht gewinnen. So können bereits durch kleine Streitigkeiten hohe Kosten entstehen und in vielen Fällen kommt es zu keiner Verhandlung, da das Kostenrisiko zu hoch ist.

Durch eine Rechtsschutzversicherung kann dieses Risiko reduziert werden, denn wenn Versicherungsschutz besteht, zahlen Sie lediglich die ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung. Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, so rechnet dieser seine Kosten direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab.

 

Rechtsschutzversicherung individuell kombinieren

Eine Rechtsschutzversicherung ist für mehrere Bereiche möglich und kann je nach Bedarf in einzelnen Bausteinen kombiniert werden. So können Sie neben dem Privat-Rechtsschutz ebenfalls eine Absicherung für Beruf, Verkehr oder der selbstgenutzten Wohneinheit wählen.
Bei vermieteten Immobilien und Wohnungen ist eine gesonderte Absicherung notwendig, wenn z.B. Streitigkeiten mit den Mietern abgesichert werden sollen.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung  lässt sich als einzelnes Risiko absichern und gilt dann entweder für bestimmte, im Vertrag festgelegte Fahrzeuge oder für alle Fahrzeuge der Familie.

 

Top-Vorteile Rechtsschutzversicherung

  • umfassender Schutz zu günstigen Prämien
  • Absicherung verschiedener Bereiche durch individuelle Bausteine
  • kostenfreie Vorabberatung durch Anwalt-Hotlines
  • Persönliche Beratung: telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro

Häufig gestellte Fragen

Welche Streitigkeiten sind ausgeschlossen?

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Verbrechen und Vergehen, die vorsätzlich begangen wurden. Es besteht hierbei von Beginn an kein Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob Sie die vorgeworfene Tat wirklich begangen haben.  Es gibt jedoch die Möglichkeit durch den Einschluss eines Spezial-Straf-Rechtsschutzes Deckung zu erlangen für den Vorwurf von Vorsatzdelikten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.

Wer zahlt die Prozesskosten?

Im Normalfall werden die Anwalts-und Gerichtskosten vom Verlierer des Prozesses gezahlt. Aber bis zum Abschluss des Verfahrens kann eine lange Zeit vergehen, in der Sie die Kosten erst einmal selbst tragen müssen.
Eine Ausnahme gibt es im Bereich des Arbeitsrechtsschutzes, wo in der ersten Instanz beide Seiten ihre eigenen Kosten grundsätzlich selbst zahlen. Durch diese Regelung kommt es wegen des hohen Kostenrisikos oft gar nicht zu einem Prozess.

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Die meisten Gesellschaften bieten eine kostenfreie Anwalts-Hotline an, bei welcher Sie vorab Auskünfte zu allgemeinen und speziellen Rechtsfragen erhalten. Auf Wunsch wird Ihnen ein geeigneter Anwalt in Ihrer Umgebung empfohlen.

Oft werden auf einer speziellen Internetseite des Versicherers Musterschreiben und –verträge für diverse Anlässe zu Verfügung gestellt.

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