Berufsunfähigkeit

Das Risiko berufsunfähig zu werden beträgt in Deutschland etwa 25%. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Betroffenen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit zu mindestens 50% berufsunfähig sind, eine Rente. Mit dieser Rente ersetzen Sie Ihr Gehalt und bezahlen Kosten für medizinische Versorgung und Betreuung.

 

Das unterschätzte Risiko

Laut eines aktuellen Berichts des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) gilt: Die Zahl der Menschen, die wegen einer schweren Krankheit  ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können und sich verschulden, nimmt zu. Der Prozentsatz der Betroffenen hat sich seit 2005 etwa verdoppelt. Und der Trend dürfte sich fortsetzen.  Auch der Focus berichtet in einem Artikel über das unterschätze Risiko.

 

Berufsunfähigkeit absichern auf einen Blick

  • Notwendig für  Berufstätige zur finanziellen Absicherung bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
  • Staatliche Rente  nur auf Hartz-IV-Niveau: nach 30 Jahren Erwerbstätigkeit mit einem durchschnittlichen Einkommen beträgt die Rente bei voller Erwerbsminderung gerade einmal 788 EUR.
  • Empfehlung: Sie sollten  ca. 70% Ihres durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre versichern

 

Egel ob Arbeitnehmer, Freiberufler, oder Hausfrau

Können Sie von Ihrem Vermögen leben? Sehr gut. Sind Sie hingegen auf  Ihr regelmäßiges Einkommen angewiesen, dann schließen Sie bitte eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Beispielsweise haben Hausfrauen zwar kein Einkommen, aber ihre Tätigkeit im Haus muss bei Berufsunfähigkeit ersetzt werden. Zitat von Stiftung Warentest:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen für alle – egal ob Arbeitnehmer, Freiberufler oder Hausfrau.

 

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Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

In erster Linie hängt die Höhe des Beitrages von der gewünschten Monatsrente ab. Zusätzlich spielen das Alter, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, der Beruf und die gewünschte Vertragslaufzeit eine entscheidende Rolle.
Bei bestehenden Vorerkrankungen kann es zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen der Vorerkrankung kommen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kann man zwischen 3 Beitragsvarianten wählen.

  • Als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ansammlung der Überschüsse während der Vertragslaufzeit. Hierbei werden die anfallenden Überschüsse während der Vertragslaufzeit für den Kunden angesammelt bzw. am Kapitalmarkt angelegt und bei Vertragsablauf an den Kunden ausgezahlt. Im Leistungsfall werden sie zu einer zusätzlichen Rente verwandt.

 

  • Als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verrechnung der Überschüsse. Hierbei werden die anfallenden Überschüsse bereits vom Beitrag während der Vertragslaufzeit abgezogen, so dass dadurch ein geringerer Beitrag zu zahlen ist. Diese Überschüsse sind jedoch nicht garantiert und können somit zu Schwankungen des Beitrages führen, jedoch nie über die Höhe des eigentlichen Beitrages hinaus.

 

  • Als Zusatzbaustein zu einer Lebens- oder Rentenversicherung. Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließen möchte, kann hier den Baustein der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einschließen. Zwar erhöht sich dadurch der Beitrag zur Hauptversicherung, ein zusätzlicher Vorteil ist bei dieser Variante jedoch, dass im Leistungsfall nicht nur die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, sondern auch der Beitrag zur Lebens- oder Rentenversicherung durch den Zusatzbaustein übernommen wird.

Worauf muss ich bei der Wahl meiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Grundsätzlich kommt es immer auf die individuellen und persönlichen Umstände des Kunden an. Allerdings gibt es im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ein paar Klauseln, auf die besonders geachtet werden sollte. So zum Beispiel bei der genauen Definition im Kleingedruckten der „Berufsunfähigkeit“ oder einer möglichen „Verweisung in eine andere Tätigkeit“.

Was bedeutet „berufsunfähig“?

Als berufsunfähig gilt, wer voraussichtlich länger als 6 Monate seinen Beruf auf Grund eines versicherten Ereignisses zu mindestens 50% der bisherigen Ausgestaltung nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in einem solchen Fall die bei Vertragsabschluss abgeschlossene Monatsrente – rückwirkend zum tatsächlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit. Die Höhe der Monatsrente ist frei wählbar, darf aber das aktuelle Nettoeinkommen nicht übersteigen. Die Zahlungen der Monatsrente werden – unter Voraussetzung der andauernden Berufsunfähigkeit – bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt. Im Regelfall sollte dies der Eintritt ins Rentenalter sein.

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