Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken bietet Ihnen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz vor finanziellen Ansprüchen von Dritten, die auf Ihrem Grundstück zu Schaden gekommen sind. Es erfolgt eine Regulierung von berechtigten Ansprüchen und unberechtigte und überhöhte Forderungen werden abgewehrt.  Sollte es zu einer Klage gegen Sie kommen, so übernimmt der Versicherer Ihre Verteidigung vor Gericht. Dies bezeichnet man als passiven Rechtsschutz.

Eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht notwendig, wenn Sie Ihr Eigentum selbst bewohnen und nicht vermietet haben. In diesem Fall besteht in der Regel eine Absicherung über die Privathaftpflichtversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich sollte jeder Hausbesitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben. Bewohnen Sie das betreffende Gebäude jedoch alleine, so ist das Risiko bereits über die Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt. Im Zweifelsfall sollte man dies überprüfen, um eine eventuelle Deckungslücke zu vermeiden. Auch bei unbebauten Grundstücken sollte man dies prüfen, da diese teilweise ebenfalls über die Privathaftpflicht abgesichert sind.

Ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch für Eigentumswohnungen notwendig?

In der Regel wird bei Eigentumswohnungen ein gemeinschaftlicher Vertrag über die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen, so dass eventuelle Ansprüche von Dritten abgedeckt sind. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei vermieteten Eigentumswohnungen. Wird Ihr Mieter geschädigt, weil Sie als Vermieter Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, so leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung keine Entschädigung. Dieses Risiko kann über eine spezielle Verpächterhaftpflicht abgedeckt werden, die gegen einen geringen Zusatzbeitrag in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden kann.

Welche Schäden sind versichert?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab. Weiterhin werden Vermögensschäden ersetzt, die als Folge aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen. Der Verdienstausfall eines Anspruchstellers, der auf dem Gelände stürzt, ist genauso versichert, wie die Kosten für die eigentliche Verletzung.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Bei den meisten Gesellschaften kann man Deckungssummen zwischen 3.000.000 € und 10.000.000 € auswählen. Empfehlenswert ist eine höhere Versicherungssumme, damit auch große Personenschäden mit mehreren Verletzten noch abgedeckt sind. Der Mehrbeitrag für eine höhere Deckungssumme ist in der Regel gering, so dass kaum Mehrkosten entstehen.

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