Sie wissen, dass die private Altersvorsorge an Bedeutung gewonnen hat, weil das staatliche Sozialversicherungssystem an seine Grenzen stößt. Welche Möglichkeiten haben Sie nun? Neben „Riester“ und „Rürup“ ist die betriebliche Altersversorgung (kurz: bAV) zu einer wichtigen und renditestarken Säule geworden. Die bAV kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden und die Wahl des Durchführungswegs hängt von Ihrem Arbeitgeber ab.
Steuervorteile
Der besondere Vorteil der bAV ist der Abzug der Beiträge direkt von Ihrem Brutto-Lohn, so dass auf diese weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Dadurch ist der tatsächliche Aufwand für Sie als Arbeitnehmer für den Sparbeitrag geringer als die Summe, die auf den Vertrag eingezahlt wird. Je nach Einkommen müssen so für 100,- € Sparbeitrag nur 50,- € des Nettogehaltes aufgewendet werden.
Warum Wutschke & Kollegen?
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Ihr Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht darauf, dass Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Brutto-Lohnes in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt – die sogenannte „Entgeltumwandlung“. Ihr Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, Sie als seinen Angestellten über die bestehende Möglichkeit einer Entgeltumwandlung aufzuklären und eine entsprechende Beratung anzubieten. Diesen Anspruch haben Sie auch als Teilzeitkraft, geringfügig Beschäftigter oder befristet Angestellter.
Arbeitgeberfinanzierte bAV
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung, bei der die Beiträge durch den Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Brutto-Lohn gezahlt werden. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Egal ob Unterstützungskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds, wir haben das für Sie passende Produkt.