KFZ-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist für alle Fahrzeughalter in Deutschland verpflichtend. Möchten Sie ein Kfz zulassen, so müssen Sie bereits bei der Zulassung eine bestehende Haftpflichtversicherung vorweisen, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung  schützt den Fahrzeughalter vor Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Betrieb des Fahrzeugs ergeben. Dieser Schutz kann –  je nach Alter und Wert Ihres Kfz – durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung sinnvoll ergänzt werden.  Es gibt noch eine Vielzahl an weiteren Bausteinen, die den Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen ergänzen.

 

Der Markt ist für Laien undurchsichtig

In der Kfz-Versicherung gibt es eine riesige Auswahl an Tarifen, da es sich hier um die am meisten umkämpfte Versicherungssparte auf dem Markt handelt. Allerdings variieren die Tarife stark in ihren Leistungen. Die besonders günstigen Tarife umfassen oft nur ein stark reduziertes Leistungsspektrum und binden Sie als Kunden im Schadenfall beispielsweise an bestimmte Reparaturwerkstätten.
Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Angebotes behilflich und beraten Sie über die notwenigen und sinnvollen Zusatzbausteine.

 

Top-Vorteile KFZ Versicherung

  • leistungsstarke Tarife
  • optimale Absicherung durch Zusatz-Bausteine
  • Sonderkonditionen bei diversen Anbietern
  • Persönliche Beratung: telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro

Häufig gestellte Fragen

Was benötige ich für die Zulassung meines neuen Fahrzeugs?

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug neu auf sich zulassen, so benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Sofern Sie uns die Fahrzeugdaten und den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz übermitteln, können wir für Sie eine Angebotsberechnung durchführen. Wenn der für Sie passende Tarif und damit auch der entsprechende Anbieter feststeht, erhalten Sie durch uns telefonisch, per Mail, SMS oder per Post die eVB-Nr. für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges.

Welche Schäden sind durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt?

Die Teilkaskoversicherung leistet finanziellen Ersatz für Schäden an Ihrem Kfz, die durch Brand, Explosion, Überschwemmung, Diebstahl, Kollision mit Wildtieren oder Glasschäden aller Art resultieren. Weiterhin erfolgt Schadenersatz bei Marderbiss, wobei die Folgeschäden allerdings nicht bei jedem Anbieter mit abgesichert sind.
Auch die Auslegung bei Zusammenstoß mit Haarwild ist mittlerweile etwas breiter definiert. Während sich sehr günstige Anbieter oft nur auf Zusammenstoß mit Wildtieren nach dem Bundesjagdgesetz beschränken, haben viele Anbieter diese Definition auf Kollision mit Tieren aller Art ausgeweitet.

Welche Schäden umfasst die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung erweitert den Schutz aus der Teilkaskoversicherung um Schäden durch Vandalismus, selbstverschuldete Unfälle sowie Unfälle mit Fahrerflucht.

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Bei vielen Anbietern gibt es diverse Bausteine zur Erweiterung des Versicherungsschutzes. So kann man durch den Einschluss von Schutzbriefleistungen den Kosten bei einer Fahrzeugpanne (z.B. Abschleppkosten) mit absichern.
Durch den Einschluss eines Rabattretters haben Sie einen Schaden frei. Dies bedeutet, dass Sie im Falle eines Schadens in Ihrer Schadenfreiheitsklasse verbleiben und nicht zurückgestuft werden.

Durch die sogenannte GAP-Deckung lässt sich bei Leasing-Fahrzeugen im Falle eines Totalschadens die Lücke zwischen dem von der Versicherung gezahlten Wiederbeschaffungswert und den tatsächlich noch offenen Leasingraten schließen.

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